Besucherhinweise
Anreise
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
- Straßenbahn Linien 6 und 8 und Bus Linien 24, 26 und 27 bis Haltestelle „Hauptbahnhof-Nord/Messe“
- Straßenbahn Linien 1, 4, 5 und 10 und Bus Linie 25 bis Haltestelle „Hauptbahnhof“
- Regionalbuslinien und Regional- und Fernzüge bis Haltestelle/Bahnhof „Bremen Hauptbahnhof“
Anreise mit dem PKW
In Ihr Navigationssystem geben Sie bitte ein: Theodor-Heuss-Allee, 28215 Bremen, so werden Sie direkt auf den Parkplatz Bürgerweide geführt.
In der Hansestadt Bremen ist eine Umweltzone eingerichtet, die Sie nur mit einer „grünen Plakette“ am Fahrzeug oder mit einer Ausnahmegenehmigung befahren dürfen. Die ÖVB-Arena bleibt über die Zufahrtswege Daniel-von-Büren-Straße, Friedrich-Rauers-Straße und die Falkenstraße, Kaufmannsmühlenkamp und Findorffstraße zugänglich. Die Parkplätze auf der Bürgerweide liegen außerhalb der Bremer Umweltzone.
Auf dem Parkplatz Bürgerweide sind bis zu 2.500 gebührenpflichtige Parkplätze vorhanden. Bitte beachten Sie bei Ihrer Anreise, dass am Turniertag in der ÖVB-Arena eine weitere Veranstaltung stattfindet, und reisen Sie möglichst mit öffentlichen Verkehrsmitteln an.
Park & Ride-Möglichkeiten
Parkplatz Uni I
Universitätsallee 1
28359 Bremen
Fahrtzeit 11 Min.
Fußweg 750 m
Haltestelle Universität-Süd
Straßenbahn Linie 6 (Richtung Flughafen) bis Haltestelle „Hauptbahnhof-Nord/Messe“
Parkplatz Grolland
Frieslandstraße
28259 Bremen
Fahrtzeit 15 Min.
Fußweg 750 m
Haltestelle Bremen Norderländer Straße
Straßenbahn Linie 1 (Richtung Bahnhof Mahndorf) bis Haltestelle „Hauptbahnhof“ oder Linie 8 (Richtung Kulenkampffallee) bis Haltestelle „Hauptbahnhof-Nord/Messe“
Parkhaus Hinterm Sielhof
Neuenlander Straße 444
28201 Bremen
Fahrtzeit 18 Min.
Fußweg 800 m
Haltestelle Sielhof
Straßenbahn Linie 4 (Richtung Lilienthal) bis Haltestelle „Hauptbahnhof“
Tageskasse, Hallenöffnung & Garderobe:
Die Halle sowie die Tages- und Hinterlegungskasse öffnen am Turniertag um 16:30 Uhr für die Zuschauer.
Aufbewahrungsstellen für Rucksäcke, Koffer und Taschen, die ein größeres Format als DIN A 4 (21 cm x 29,7 cm) haben, befinden sich vor der Halle. Eine Aufbewahrung dieser Gegenstände ist dort in begrenztem Umfang gegen eine Gebühr von 3,- EUR möglich.
Im Untergeschoss des Foyers befindet sich die Garderobe. Die Aufbewahrungsgebühr beträgt auch dort 3,- EUR.
Sicherheit
Zu den in der Halle verbotenen Gegenständen zählen insbesondere Druckluftfanfaren, Vuvuzelas, sogenannte Doppelhalter und Schwenkfahnen, deren Fahnenstange nicht aus Holz oder die länger als 1,0 m sind oder deren Durchmesser größer als 1,5 cm sind. Ebenso ist das Einbringen, Überlassen oder Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen untersagt.
Rucksäcke, Koffer und Taschen, die ein größeres Format als DIN A 4 (21 cm x 29,7 cm) haben, dürfen nicht mitgebracht werden. Eine Aufbewahrung dieser Gegenstände ist in begrenztem Umfang gegen eine Gebühr von 3,- EUR möglich. Entsprechende Aufbewahrungsstellen befinden sich vor der Halle. Im Untergeschoss des Foyers befindet sich die Garderobe. Die Aufbewahrungsgebühr beträgt auch dort 3,- EUR.
Kleidung, Embleme, Schriften, Spruchbänder, Plakate und andere Gegenstände, die z.B. zur rassistischen, fremdenfeindlichen, rechts- oder linksradikalen, nationalsozialistischen, homophoben, beleidigenden oder politischen Meinungskundgebung oder als Propagandamaterial dienen oder deren Zeigen in der Öffentlichkeit verboten ist, dürfen nicht in die Halle mitgebracht werden. Ebenso ist es untersagt, rassistische, fremdenfeindliche, rechtsradikale, diskriminierende oder homophobe Parolen zu äußern oder zu verbreiten.
Sämtliche Fanmaterialien (Fahnen, Trommeln -nur halboffen-, Megaphone, Banner, Spruchbänder etc.) sin im Vorfeld über den jeweiligen Verein anzumelden und werden durch den Ordnungsdienst dahingehend geprüft, ob sie insbesondere den Vorgaben der vorstehenden Absätze entsprechen. Mitgebrachte Fahnen und Transparente müssen von ihrem Material unter den Begriff „schwer entflammbar“ (Baustoffklasse DIN 4102-1 „B1“) fallen.
Der Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen -auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel- dahingehend zu überprüfen, ob insbesondere die genannten Verbote über das Einbringen bestimmter Gegenstände beachtet werden. Alkoholisierten oder unten Drogeneinfluss stehenden Personen wird der Zutritt zur Halle nicht gestattet.
Hallenordnung
Es gilt die Hallenordnung, die mit dem Erwerb einer Eintrittskarte bzw. dem Zutritt zur Halle anerkannt wird.
Besucherhinweise
Anreise
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
- Straßenbahn Linien 6 und 8 und Bus Linien 24, 26 und 27 bis Haltestelle „Hauptbahnhof-Nord/Messe“
- Straßenbahn Linien 1, 4, 5 und 10 und Bus Linie 25 bis Haltestelle „Hauptbahnhof“
- Regionalbuslinien und Regional- und Fernzüge bis Haltestelle/Bahnhof „Bremen Hauptbahnhof“
Anreise mit dem PKW
In Ihr Navigationssystem geben Sie bitte ein: Theodor-Heuss-Allee, 28215 Bremen, so werden Sie direkt auf den Parkplatz Bürgerweide geführt.
In der Hansestadt Bremen ist eine Umweltzone eingerichtet, die Sie nur mit einer „grünen Plakette“ am Fahrzeug oder mit einer Ausnahmegenehmigung befahren dürfen. Die ÖVB-Arena bleibt über die Zufahrtswege Daniel-von-Büren-Straße, Friedrich-Rauers-Straße und die Falkenstraße, Kaufmannsmühlenkamp und Findorffstraße zugänglich. Die Parkplätze auf der Bürgerweide liegen außerhalb der Bremer Umweltzone.
Auf dem Parkplatz Bürgerweide sind bis zu 2.500 gebührenpflichtige Parkplätze vorhanden. Bitte beachten Sie bei Ihrer Anreise, dass am Turniertag in der ÖVB-Arena eine weitere Veranstaltung stattfindet, und reisen Sie möglichst mit öffentlichen Verkehrsmitteln an.
Park & Ride-Möglichkeiten
Parkplatz Uni I
Universitätsallee 1
28359 Bremen
Fahrtzeit 11 Min.
Fußweg 750 m
Haltestelle Universität-Süd
Straßenbahn Linie 6 (Richtung Flughafen) bis Haltestelle „Hauptbahnhof-Nord/Messe“
Parkplatz Grolland
Frieslandstraße
28259 Bremen
Fahrtzeit 15 Min.
Fußweg 750 m
Haltestelle Bremen Norderländer Straße
Straßenbahn Linie 1 (Richtung Bahnhof Mahndorf) bis Haltestelle „Hauptbahnhof“ oder Linie 8 (Richtung Kulenkampffallee) bis Haltestelle „Hauptbahnhof-Nord/Messe“
Parkhaus Hinterm Sielhof
Neuenlander Straße 444
28201 Bremen
Fahrtzeit 18 Min.
Fußweg 800 m
Haltestelle Sielhof
Straßenbahn Linie 4 (Richtung Lilienthal) bis Haltestelle „Hauptbahnhof“
Tageskasse, Hallenöffnung & Garderobe:
Die Halle sowie die Tages- und Hinterlegungskasse öffnen am Turniertag um 16:30 Uhr für die Zuschauer.
Aufbewahrungsstellen für Rucksäcke, Koffer und Taschen, die ein größeres Format als DIN A 4 (21 cm x 29,7 cm) haben, befinden sich vor der Halle. Eine Aufbewahrung dieser Gegenstände ist dort in begrenztem Umfang gegen eine Gebühr von 3,- EUR möglich.
Im Untergeschoss des Foyers befindet sich die Garderobe. Die Aufbewahrungsgebühr beträgt auch dort 3,- EUR.
Sicherheit
Zu den in der Halle verbotenen Gegenständen zählen insbesondere Druckluftfanfaren, Vuvuzelas, sogenannte Doppelhalter und Schwenkfahnen, deren Fahnenstange nicht aus Holz oder die länger als 1,0 m sind oder deren Durchmesser größer als 1,5 cm sind. Ebenso ist das Einbringen, Überlassen oder Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen untersagt.
Rucksäcke, Koffer und Taschen, die ein größeres Format als DIN A 4 (21 cm x 29,7 cm) haben, dürfen nicht mitgebracht werden. Eine Aufbewahrung dieser Gegenstände ist in begrenztem Umfang gegen eine Gebühr von 3,- EUR möglich. Entsprechende Aufbewahrungsstellen befinden sich vor der Halle. Im Untergeschoss des Foyers befindet sich die Garderobe. Die Aufbewahrungsgebühr beträgt auch dort 3,- EUR.
Kleidung, Embleme, Schriften, Spruchbänder, Plakate und andere Gegenstände, die z.B. zur rassistischen, fremdenfeindlichen, rechts- oder linksradikalen, nationalsozialistischen, homophoben, beleidigenden oder politischen Meinungskundgebung oder als Propagandamaterial dienen oder deren Zeigen in der Öffentlichkeit verboten ist, dürfen nicht in die Halle mitgebracht werden. Ebenso ist es untersagt, rassistische, fremdenfeindliche, rechtsradikale, diskriminierende oder homophobe Parolen zu äußern oder zu verbreiten.
Sämtliche Fanmaterialien (Fahnen, Trommeln -nur halboffen-, Megaphone, Banner, Spruchbänder etc.) sin im Vorfeld über den jeweiligen Verein anzumelden und werden durch den Ordnungsdienst dahingehend geprüft, ob sie insbesondere den Vorgaben der vorstehenden Absätze entsprechen. Mitgebrachte Fahnen und Transparente müssen von ihrem Material unter den Begriff „schwer entflammbar“ (Baustoffklasse DIN 4102-1 „B1“) fallen.
Der Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen -auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel- dahingehend zu überprüfen, ob insbesondere die genannten Verbote über das Einbringen bestimmter Gegenstände beachtet werden. Alkoholisierten oder unten Drogeneinfluss stehenden Personen wird der Zutritt zur Halle nicht gestattet.
Hallenordnung
Es gilt die Hallenordnung, die mit dem Erwerb einer Eintrittskarte bzw. dem Zutritt zur Halle anerkannt wird.