Hallenordnung
1. Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für die gesamten Veranstaltungsstätten sowie das gesamte Veranstaltungsgelände der M3B / MESSE BREMEN & ÖVB-Arena (nachfolgend M3B genannt). Die Regelungen dieser Hausordnung gelten, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Ergänzend gelten die Bestimmungen der Verkehrsordnung. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Hausordnung können zu einem sofortigen Verweis, einem Ausschluss von der Veranstaltung oder in schweren Fällen zu einem dauerhaften Hausverbot führen. Die M3B kann Personen, Taschen, Behältnisse und Fahrzeuge nach verbotenen Sachen durchsuchen und das Mitführen verbotener Sachen untersagen. Die M3B kann Personen aus Sicherheitsgründen das Betreten des Veranstaltungsgeländes untersagen. Entsprechend kann sie die Räumung anordnen.
2. Hausrecht und Betreten des Geländes
Das Betreten der Veranstaltungsstätte und des Veranstaltungsgeländes ist nur mit Genehmigung der M3B erlaubt. Die M3B stellt zu Zwecken der Legitimation Hausausweise aus. Für die Dauer von Veranstaltungen gelten auch die vom Veranstalter ausgegebenen Eintrittskarten einschließlich Teilnehmer-, Presse-, Frei- und Ehrenkarten als Legitimationspapier. Die M3B behält sich vor, auch Inhabern von Legitimationspapieren in begründeten Einzelfällen den Zutritt zu verweigern (zum Beispiel bei Verstoß gegen diese Hausordnung, Alkoholisierung oder zwecks Gefahrenabwehr) und vom Hausrecht Gebrauch zu machen. Das Betreten des Backstage- Bereiches, der Garderoben und der Betriebseinrichtungen und sonstiger nicht für den Publikumsverkehr zugelassener Räume und Flächen ist nur den Personen gestattet, die hierzu auch ausdrücklich durch entsprechende Ausweise legitimiert sind. Auf Verlangen der M3B haben Besucher die Eintrittskarte und die sonstigen Personen den Berechtigungsausweis jederzeit vorzuzeigen. Besucher dürfen sich auf dem Veranstaltungsgelände nur während Öffnungszeiten der betreffenden Veranstaltung/Messe aufhalten und haben das Veranstaltungsgelände am Ende der Öffnungszeiten zu verlassen. Jede Eintrittskarte verliert mit dem Verlassen des Veranstaltungsgeländes – auch während der Dauer der Veranstaltung/Messe – ihre Gültigkeit. Den Anordnungen des Ordnungsdienstes ist ausnahmslos Folge zu leisten. Nimmt der Ordnungsdienst Gegenstände von Besuchern in Verwahrung, hat der Besucher den Gegenstand unmittelbar nach Veranstaltungsende abzuholen. Unterbleibt die Abholung, ist die M3B berechtigt, den verwahrten Gegenstand zu entsorgen.
3. Allgemeine Verhaltensregeln
Die Einrichtungen des Veranstaltungsgeländes sind schonend und pfleglich zu behandeln. Jegliche Verunreinigung und Verschmutzung ist untersagt. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Veranstaltungen über einen längeren Zeitpunkt Schallpegel auftreten können, die möglicherweise einen dauerhaften Gehörschaden verursachen. Zur Vermeidung eines etwaigen Risikos eines Gehörschadens wird gegebenenfalls die Benutzung von Gehörschutzmitteln empfohlen. Im Falle einer Räumung oder Evakuierung ist jeder Besucher verpflichtet, den Weisungen des Personals und der Behörden unverzüglich nachzukommen. Die Besucher sind in diesem Fall auch gehalten, anderen, hilfsbedürftigen Gästen Beistand zu leisten. Im Falle einer Räumung/Evakuierung können in der Regel abgegebene Gegenstände, insbesondere an den Garderoben, nicht abgeholt werden; dies kann erst nach Aufhebung des Räumungsalarmes erfolgen. Sämtliche technischen Einrichtungen wie Feuermelder, Hydranten, elektrische Verteilungs- und Schalttafeln, Fernsprechverteiler, Heiz- und Lüftungsanlagen müssen frei zugänglich und unverstellt bleiben. Alle Auf- und Abgänge, Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge sind uneingeschränkt freizuhalten, das Sitzen und Stehen ist dort nicht erlaubt.
4. Allgemeine Verbote
Auf dem Veranstaltungsgelände und in den Veranstaltungsstätten ist das Rauchen (in jeglicher Form, auch e- Zigaretten) untersagt. Innerhalb besonders ausgewiesener Raucherzonen ist das Rauchen gestattet. Der Konsum von Drogen und überm..igem Alkohol ist untersagt. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist der Konsum von Cannabis verboten. Die M3B kann Personen, die Rauschmittel (Drogen/Alkohol) mitführen oder überm..ig konsumiert haben, das Betreten des Geländes untersagen. Entsprechend kann sie solche Personen vom Gelände verweisen. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sowie der Umgang mit Feuer und offenem Licht ohne die vorherige Erlaubnis der M3B ist untersagt.
5. Verbotene Gegenstände
Das Mitführen der folgenden Dinge ist untersagt, falls keine vorherige, schriftliche Erlaubnis vorliegt, bzw. das genehmigte Material nicht schwer entflammbar gemäß DIN EN 13501 Bs1, dO ist:
- Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können
- Mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente
- Rassistisches, diskriminierendes und/oder fremdenfeindliches sowie extremistisches Propagandamaterial in jeglicher Form: Bekleidung, Fahnen, Aufkleber, Transparente etc.
- Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge
- Feuerwerkskörper, Sprengstoffe und pyrotechnisches Material
- Behältnisse aus leicht zerbrechlichem oder splitterndem Material
- Tiere, ausgenommen gekennzeichnete Assistenzhunde mit Nachweis über eine amtlich zertifizierte Ausbildung
- Das Mitbringen jeglicher Lebensmittel; Ausnahmen gelten für Gäste, die Speisen und Getränke krankheitsbedingt nach Vorlage eines ärztlichen Attestes oder eines entsprechenden Ausweises mitführen müssen. Ebenso ausgenommen von einem Verbot ist die Verpflegung von Babys und Kleinkindern.
- Rucksäcke, Beutel und Taschen, die ein größeres Format als DIN A 4 (21 x 29,7 cm) haben
- Laptops, Notebooks, Pads, Tablets und/oder Selfie-Stangen
6. Untersagt sind:
- Das Fahren mit Zweirädern, Skateboards, Rollschuhen und sonstigen Sportgeräten
- Die Durchführung von Gaben- und Unterschriftensammlungen, Befragungen von Personen sowie Funk- und Fernseh- oder Filmaufzeichnungen
- Das Verteilen von Prospekten, Handzetteln oder ähnlichen Werbematerialien
- Das Abstellen von Gegenständen im Bereich der Fluchtwege
8. Recht am Bild
Bei den Veranstaltungen auf dem Gelände werden üblicherweise Film-, Fernseh- und Fotoaufnahmen gemacht. Jeder Besucher oder jede sonstige Person erklärt mit der Teilnahme an der Veranstaltung das Einverständnis, dass Aufnahmen von ihm/ihr veröffentlicht werden dürfen (§23 KunstUrhG).
9. Videoüberwachung
Es wird darauf hingewiesen, dass das Gelände zur Sicherheit der Besucher und Aussteller videoüberwacht wird.
10. Haftung
Die M3B haftet entsprechend der gesetzlichen Regelungen. Eine Haftung für eingebrachte Gegenstände ist ausdrücklich ausgeschlossen. Besucher haften nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Stand: August 2024
Hallenordnung
1. Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für die gesamten Veranstaltungsstätten sowie das gesamte Veranstaltungsgelände der M3B / MESSE BREMEN & ÖVB-Arena (nachfolgend M3B genannt). Die Regelungen dieser Hausordnung gelten, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Ergänzend gelten die Bestimmungen der Verkehrsordnung. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Hausordnung können zu einem sofortigen Verweis, einem Ausschluss von der Veranstaltung oder in schweren Fällen zu einem dauerhaften Hausverbot führen. Die M3B kann Personen, Taschen, Behältnisse und Fahrzeuge nach verbotenen Sachen durchsuchen und das Mitführen verbotener Sachen untersagen. Die M3B kann Personen aus Sicherheitsgründen das Betreten des Veranstaltungsgeländes untersagen. Entsprechend kann sie die Räumung anordnen.
2. Hausrecht und Betreten des Geländes
Das Betreten der Veranstaltungsstätte und des Veranstaltungsgeländes ist nur mit Genehmigung der M3B erlaubt. Die M3B stellt zu Zwecken der Legitimation Hausausweise aus. Für die Dauer von Veranstaltungen gelten auch die vom Veranstalter ausgegebenen Eintrittskarten einschließlich Teilnehmer-, Presse-, Frei- und Ehrenkarten als Legitimationspapier. Die M3B behält sich vor, auch Inhabern von Legitimationspapieren in begründeten Einzelfällen den Zutritt zu verweigern (zum Beispiel bei Verstoß gegen diese Hausordnung, Alkoholisierung oder zwecks Gefahrenabwehr) und vom Hausrecht Gebrauch zu machen. Das Betreten des Backstage- Bereiches, der Garderoben und der Betriebseinrichtungen und sonstiger nicht für den Publikumsverkehr zugelassener Räume und Flächen ist nur den Personen gestattet, die hierzu auch ausdrücklich durch entsprechende Ausweise legitimiert sind. Auf Verlangen der M3B haben Besucher die Eintrittskarte und die sonstigen Personen den Berechtigungsausweis jederzeit vorzuzeigen. Besucher dürfen sich auf dem Veranstaltungsgelände nur während Öffnungszeiten der betreffenden Veranstaltung/Messe aufhalten und haben das Veranstaltungsgelände am Ende der Öffnungszeiten zu verlassen. Jede Eintrittskarte verliert mit dem Verlassen des Veranstaltungsgeländes – auch während der Dauer der Veranstaltung/Messe – ihre Gültigkeit. Den Anordnungen des Ordnungsdienstes ist ausnahmslos Folge zu leisten. Nimmt der Ordnungsdienst Gegenstände von Besuchern in Verwahrung, hat der Besucher den Gegenstand unmittelbar nach Veranstaltungsende abzuholen. Unterbleibt die Abholung, ist die M3B berechtigt, den verwahrten Gegenstand zu entsorgen.
3. Allgemeine Verhaltensregeln
Die Einrichtungen des Veranstaltungsgeländes sind schonend und pfleglich zu behandeln. Jegliche Verunreinigung und Verschmutzung ist untersagt. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Veranstaltungen über einen längeren Zeitpunkt Schallpegel auftreten können, die möglicherweise einen dauerhaften Gehörschaden verursachen. Zur Vermeidung eines etwaigen Risikos eines Gehörschadens wird gegebenenfalls die Benutzung von Gehörschutzmitteln empfohlen. Im Falle einer Räumung oder Evakuierung ist jeder Besucher verpflichtet, den Weisungen des Personals und der Behörden unverzüglich nachzukommen. Die Besucher sind in diesem Fall auch gehalten, anderen, hilfsbedürftigen Gästen Beistand zu leisten. Im Falle einer Räumung/Evakuierung können in der Regel abgegebene Gegenstände, insbesondere an den Garderoben, nicht abgeholt werden; dies kann erst nach Aufhebung des Räumungsalarmes erfolgen. Sämtliche technischen Einrichtungen wie Feuermelder, Hydranten, elektrische Verteilungs- und Schalttafeln, Fernsprechverteiler, Heiz- und Lüftungsanlagen müssen frei zugänglich und unverstellt bleiben. Alle Auf- und Abgänge, Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge sind uneingeschränkt freizuhalten, das Sitzen und Stehen ist dort nicht erlaubt.
4. Allgemeine Verbote
Auf dem Veranstaltungsgelände und in den Veranstaltungsstätten ist das Rauchen (in jeglicher Form, auch e- Zigaretten) untersagt. Innerhalb besonders ausgewiesener Raucherzonen ist das Rauchen gestattet. Der Konsum von Drogen und überm..igem Alkohol ist untersagt. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist der Konsum von Cannabis verboten. Die M3B kann Personen, die Rauschmittel (Drogen/Alkohol) mitführen oder überm..ig konsumiert haben, das Betreten des Geländes untersagen. Entsprechend kann sie solche Personen vom Gelände verweisen. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sowie der Umgang mit Feuer und offenem Licht ohne die vorherige Erlaubnis der M3B ist untersagt.
5. Verbotene Gegenstände
Das Mitführen der folgenden Dinge ist untersagt, falls keine vorherige, schriftliche Erlaubnis vorliegt, bzw. das genehmigte Material nicht schwer entflammbar gemäß DIN EN 13501 Bs1, dO ist:
- Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können
- Mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente
- Rassistisches, diskriminierendes und/oder fremdenfeindliches sowie extremistisches Propagandamaterial in jeglicher Form: Bekleidung, Fahnen, Aufkleber, Transparente etc.
- Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge
- Feuerwerkskörper, Sprengstoffe und pyrotechnisches Material
- Behältnisse aus leicht zerbrechlichem oder splitterndem Material
- Tiere, ausgenommen gekennzeichnete Assistenzhunde mit Nachweis über eine amtlich zertifizierte Ausbildung
- Das Mitbringen jeglicher Lebensmittel; Ausnahmen gelten für Gäste, die Speisen und Getränke krankheitsbedingt nach Vorlage eines ärztlichen Attestes oder eines entsprechenden Ausweises mitführen müssen. Ebenso ausgenommen von einem Verbot ist die Verpflegung von Babys und Kleinkindern.
- Rucksäcke, Beutel und Taschen, die ein größeres Format als DIN A 4 (21 x 29,7 cm) haben
- Laptops, Notebooks, Pads, Tablets und/oder Selfie-Stangen
6. Untersagt sind:
- Das Fahren mit Zweirädern, Skateboards, Rollschuhen und sonstigen Sportgeräten
- Die Durchführung von Gaben- und Unterschriftensammlungen, Befragungen von Personen sowie Funk- und Fernseh- oder Filmaufzeichnungen
- Das Verteilen von Prospekten, Handzetteln oder ähnlichen Werbematerialien
- Das Abstellen von Gegenständen im Bereich der Fluchtwege
8. Recht am Bild
Bei den Veranstaltungen auf dem Gelände werden üblicherweise Film-, Fernseh- und Fotoaufnahmen gemacht. Jeder Besucher oder jede sonstige Person erklärt mit der Teilnahme an der Veranstaltung das Einverständnis, dass Aufnahmen von ihm/ihr veröffentlicht werden dürfen (§23 KunstUrhG).
9. Videoüberwachung
Es wird darauf hingewiesen, dass das Gelände zur Sicherheit der Besucher und Aussteller videoüberwacht wird.
10. Haftung
Die M3B haftet entsprechend der gesetzlichen Regelungen. Eine Haftung für eingebrachte Gegenstände ist ausdrücklich ausgeschlossen. Besucher haften nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Stand: August 2024